Hinweisgeberschutzgesetz
Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG)
Regelkonformes Verhalten ist für die PRO BAU Ingenieur- und Rohrleitungsbau GmbH ein wichtiger Unternehmensgrundsatz.
Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es für uns von großer Bedeutung, von eventuellem Fehlverhalten Kenntnis zu erlangen, um dieses abzustellen und zukünftig bestmöglich zu verhindern.
Entsprechend dem Hinweisgeberschutzgesetz haben Hinweisgeber:innen hierdurch die Möglichkeit einen Verstoß zu melden. Uneingeschränkte Diskretion über den gesamten Fallbearbeitungsprozess wird dabei versichert.
Meldepflichtige Sachverhalte und Vorgehen bei Hinweisen
Kontakt
Meldungen können direkt an unseren Vertrauensanwalt / Ombudsmann abgegeben werden:
Rechtsanwalt Andreas Schröder
Stadtplatz 9
94209 Regen
Tel. +49 9921 6262
kanzlei@ra-kanzlei-schroeder.de
www.ra-kanzlei-schroeder.de
Wir weisen auch darauf hin, dass gemäß § 13 (2) HinSchG, Meldungen auch an externe Meldestellen gerichtet werden können, z.B. an die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz, an die Meldestellen der Länder und Kommunen, an die Meldestelle der BaFin oder an die Meldestelle des Bundeskartellamts.
Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass dieses System nicht dazu missbraucht werden darf, um bewusst falsche oder verleumderische Hinweise abzugeben.